Waldgebrauch". Laut den Feststellungen der kantonalen Gerichte waren die berechtigten Grundstücke im Zeitpunkt der Errichtung der Dienstbarkeit landwirtschaftlich genutzt — Richter — Swissrulings
Waldgebrauch". Laut den Feststellungen der kantonalen Gerichte waren die berechtigten Grundstücke im Zeitpunkt der Errichtung der Dienstbarkeit landwirtschaftlich genutzt